Wie kann ich an der Oberbürgermeister-Stichwahl in Osnabrück teilnehmen?

(SW) Für die Oberbürgermeister-Stichwahl in Osnabrück am 27. September gelten bei der Wahlbenachrichtigung die gleichen Regeln wie bei der ersten Wahl. Eine neue Benachrichtigung wird nicht verschickt. Die alte bleibt gültig, auch wenn sie bereits bei der ersten Wahl verwendet wurde. Die Wahllokale bleiben ebenfalls unverändert.

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss für die Stichwahl einen neuen Antrag stellen. Bereits genutzte QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung funktionieren dafür nicht erneut. Der Antrag kann stattdessen über das städtische Serviceportal, per Post oder direkt im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 gestellt werden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen – mit einem gültigen Ausweisdokument. Auch die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro ist möglich.

Das Wahlbüro weist außerdem darauf hin: Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält, kann sie noch bis Samstag vor der Wahl um 12 Uhr vor Ort ersetzen und direkt wählen.