Urteil im Streit um Pferdekauf

(JM) Im Streit um den Kauf eines rund 710.000 Euro teuren Pferdes hat das Landgericht Osnabrück die Klage einer Käuferin aus den USA abgewiesen. Die Frau hatte den Kaufvertrag rückgängig machen wollen, weil das Pferd ihrer Ansicht nach nur rund 310.000 Euro wert gewesen sei. Das Gericht sah jedoch weder Anhaltspunkte für Wucher noch für einen sittenwidrigen Vertrag. Die Klägerin habe sich nach einem Proberitt bewusst für das Pferd entschieden und nicht nachweisen können, dass die Verkäuferin ihre Situation ausgenutzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.