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	<title>Amstgericht Bad Iburg &#8211; os|radio 104,8</title>
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		<title>Schlachthof-Prozess geht nächste Woche weiter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Simone Woelfel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2023 06:44:45 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>(AA)Der Bad Iburger Schlachthof Prozess geht weiter. Wie die Neue Osnabrücker berichtet, stehen ab Montag eine Tierärztin und ein Tierarzt vor dem Amtsgericht Bad Iburg. Beide sollen bei ihrer Arbeit in einem Bad Iburger Schlachthof krank angelieferte Tiere für schlachtfähig erklärt und die offizielle „Schlachtung“ von toten Rindern erlaubt haben. Ende August sind der Geschäftsführer des Schlachthofs und Mitarbeiter wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie sollen die Tiere mit Schlägen und Elektroschocks gequält haben. Die Angeklagten sollen davon gewusst haben. Dadurch hätten sie den Tieren bewusst und gewollt länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt, so die Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Symbolbild ©Amtsgericht Bad Iburg</p>
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		<title>Mehr als 150.000 Euro hinterzogen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Simone Woelfel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Oct 2022 04:00:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lokalnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[(AA)Das Amtsgericht Bad Iburg hat den ehemaligen Geschäftsführer einer Baufirma unter anderem wegen Betruges und Veruntreuung zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Er soll mehr als 150.000 Euro hinterzogen haben, teilte das Hauptzollamt mit. Der Verurteilte habe...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>(AA)Das Amtsgericht Bad Iburg hat den ehemaligen Geschäftsführer einer Baufirma unter anderem wegen Betruges und Veruntreuung zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Er soll mehr als 150.000 Euro hinterzogen haben, teilte das Hauptzollamt mit. Der Verurteilte habe fast zwei Jahre lang Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie der Sozialversicherung zu melden. Außerdem habe er die Arbeiter schwarz bezahlt. Um diese Ausgaben zu decken, hatte der Geschäftsmann selbst Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt. Zudem setzte der Verurteilte einen Strohmann ein, der den Betrieb formell führte.</p>
<p>Symbolbild ©Zoll</p>
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