Hauptzollamt deckt Sozialleistungsbetrug auf
(AM) Das Amtsgericht Diepholz hat eine Leistungsempfängerin zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Die Frau hatte im März 2025 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen, dies aber nicht rechtzeitig mitgeteilt. Dadurch erhielt sie rund 940 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht. Die Ermittlungen führte das Hauptzollamt Osnabrück. Die Frau hätte den Leistungsträger sofort über ihre neue Beschäftigung informieren müssen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Zusätzlich zur Geldstrafe muss sie die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Zoo Osnabrück (Lara Tönnes).
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