Berufungsprozess nach versuchtem Schockanruf-Betrug vor dem Landgericht Osnabrück

(JM) Vor dem Landgericht Osnabrück beginnt am Montag ein Berufungsverfahren gegen eine Frau. Das Amtsgericht hatte sie Anfang des Jahres wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts gehörte sie zu einer Betrügergruppe, die mit Schockanrufen Bargeld erbeuten wollte. Die Angeklagte soll im Juni vergangenen Jahres eine Komplizin zu einem Wohnhaus in Osnabrück gefahren haben, um dort Geld abzuholen. Weil das potenzielle Opfer misstrauisch wurde und die Polizei verständigte, wurden die beiden Frauen noch vor Ort festgenommen.