Vergewaltiger bleibt in Sicherheitsverwahrung
(MO) Ein Mann, der in Osnabrück vor 18 Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, bleibt in Sicherungsverwahrung. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und damit das damalige Urteil bestätigt. Der Täter, der vorher schon wegen eines Gewaltdelikts auffällig geworden war, war 2005 vom Landgericht Osnabrück wegen …