Wie funktioniert eigentlich die Stichwahl
(DB) Am 27. September stehen in der Region einige Stichwahlen an – und damit stellen sich auch Fragen zur Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl. Eine neue Wahlbenachrichtigung braucht ihr nicht, die von der ersten Wahl gilt auch für die Stichwahl. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss dafür allerdings erneut einen Antrag stellen. Und wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig kommen, gibt es noch eine Möglichkeit, direkt im Wahlbüro zu wählen.
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