Gericht stärkt Zugang zum See am Steinbruch in Ueffeln

(JM) Im Streit um den Zugang zum Steinbruch in Ueffeln hat das Verwaltungsgericht Osnabrück einen Eilantrag der Grundstückseigentümerin abgelehnt. Hintergrund ist eine Verfügung des Landkreises Osnabrück. Dieser hatte die Eigentümerin aufgefordert, mehrere Zäune zu entfernen, die den Zugang zum Waldgebiet rund um den See einschränken. Nach Ansicht des Gerichts ist die Anordnung voraussichtlich rechtmäßig. Die Eigentümerin hatte die Absperrungen unter anderem mit Sicherheitsbedenken, Brandschutz und dem Schutz vor Müll begründet. Das Gericht sah dafür jedoch keine ausreichenden Gründe. Die Zäune würden den Zugang zur freien Landschaft deutlich stärker einschränken als notwendig. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Eigentümerin kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.