Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Schwarzverkäufen von Kaminöfen
(AM) Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Osnabrück zu den sogenannten Schwarzverkäufen von Kaminöfen bestätigt. Damit ist die Verurteilung zweier früherer Geschäftsführer rechtskräftig. Das Landgericht hatte sie wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen. Nach den Feststellungen verkauften sie innerhalb von drei Jahren mindestens 252 Kaminöfen und Einsätze am Unternehmen vorbei. Dabei entstand der Firma ein Schaden von rund 410.000 Euro. Der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler und wies die Revisionen der Angeklagten zurück.
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