Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt 1&1 ab
(JM) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wirft dem Telekommunikationsanbieter 1&1 irreführende Werbung für Glasfaseranschlüsse vor. In einem Werbeschreiben habe das Unternehmen den Eindruck vermittelt, ein Glasfaseranschluss sei noch rechtzeitig zur Fußball-Weltmeisterschaft möglich. Ein Verfügbarkeitscheck auf der Internetseite habe jedoch ergeben, dass ein Anschluss in dem betroffenen Fall frühestens ab Oktober 2026 verfügbar sein soll. Die Verbraucherzentrale hat 1&1 deshalb abgemahnt. Aus ihrer Sicht dürften Unternehmen keine Versprechen machen, die durch den tatsächlichen Ausbauzeitplan nicht eingehalten werden können. 1&1 hat nun bis Ende Juni Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren.

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