Ehemalige Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle Osnabrück sind verurteilt worden

(JM) Zwei ehemalige Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle Osnabrück sind vom Landgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Ein früherer Abteilungsleiter erhielt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Eine ehemalige Kollegin wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden über Jahre hinweg Fahrzeuge zugelassen, obwohl Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Der frühere Abteilungsleiter soll dabei auch Geld angenommen haben. Die Kollegin fälschte Fahrzeugpapiere, erhielt dafür aber nach Gerichtsangaben kein Geld. Kritik übte das Gericht zudem an der Stadtverwaltung. Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten seien nicht ausreichend verfolgt worden. Die Urteile sind rechtskräftig.