Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst als rechtsextrem einstufen
(JM) Anfang des Jahres hatte der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft. Dagegen ist die AfD vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag der AfD nun ab. Damit darf der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen laut dem Norddeutschen Rundfunk vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten – sprich observieren, abhören und V-Leute einsetzen. Gegen den Beschluss kann die AfD vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen. Da dies ein Eilbeschluss war, bleibt das Hauptverfahren weiterhin bestehen.
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