Prozess gegen Tierärzte mit Geldauflage eingestellt
(AM) Im Prozess um schwere Tierschutzverstöße am früheren Schlachthof in Bad Iburg ist jetzt eine Entscheidung gefallen. Das Amtsgericht hat das Verfahren gegen zwei angeklagte Tierärzte gegen Geldauflagen eingestellt. Die beiden sollen 20.000 beziehungsweise 30.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Ihnen wurde vorgeworfen, Tiere vor der Schlachtung nicht ordnungsgemäß kontrolliert und trotzdem Fleisch freigegeben zu haben. Hintergrund sind heimlich aufgenommene Videos aus dem Jahr 2018, die massive Missstände in dem Betrieb gezeigt hatten. Das Gericht begründet die Einstellung vor allem mit dem sehr hohen Aufwand einer weiteren Beweisaufnahme. Wenn die Geldauflagen fristgerecht gezahlt werden, ist das Verfahren endgültig beendet – ohne Schuldspruch.
© Amtsgericht Bad Iburg