Kein Strafverfahren wegen Moorbrand im Emsland

(LR) Der Moorbrand auf einem Bundeswehrgelände im Emsland hat für die Bundeswehrsoldaten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Landgericht Osnabrück habe die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, so das Gericht. Der Moorbrand brach im Spätsommer 2018 auf dem Gelände der Bundeswehr in Meppen aus, als bei einer Übung mit einem Hubschrauber Raketen abgefeuert wurden. Daraus entwickelte sich ein zwölf Quadratkilometer großer Brand, der erst nach fast drei Wochen gelöscht werden konnte.

 

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