Frau kassiert zu Unrecht Arbeitslosengeld

(AM) Eine Frau aus Osnabrück ist vom Amtsgericht Osnabrück zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil sie zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hatte. Überführt wurde sie bei einem Datenabgleich zwischen Agentur für Arbeit und kommunalem Träger. Dabei war aufgefallen, dass die Frau zu Unrecht 800 Euro kassiert hatte. Die Angeklagte hätte sofort angeben müssen, dass sie wieder arbeitet. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Das Hauptzollamt Osnabrück hatte Ermittlungen aufgenommen, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.