Bewährungsstrafe gegen betrunkenen Arzt bestätigt

(LR) Im Berufungsprozess um eine Blinddarm-Operation im betrunkenen Zustand hat das Landgericht Osnabrück heute einen Chirurgen zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Es sei für das Gericht unstrittig, dass es sich bei dem Verhalten des Mediziners um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe. Der Anwalt des Arztes hatte Berufung gegen eine vorausgegangene Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung eingelegt. Der Mediziner hatte im August 2022 während einer Notfalloperation am Blinddarm einer Patientin durch einen Behandlungsfehler Verbrennungen am Darm verursacht. Der Arzt hatte bei der Operation knapp 2,3 Promille im Blut.