Angeklagter wegen tödlichen Unfalls auf A33 zu fast vier Jahren Haft verurteilt

(LR) Nach einem tödlichen Autounfall auf der A33 bei Hilter hat das Landgericht Osnabrück einen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im vergangenen Oktober ein anderes Auto auf der Autobahn gerammt zu haben. Das Fahrzeug sei daraufhin über die Leitplanke geflogen. Der Beifahrer starb beim Unfall. Der Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses bestritten. Er habe das andere Fahrzeug nicht abgedrängt. Stattdessen sagte der Beschuldigte, der andere Fahrer habe sein Auto gerammt. Das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass der Angeklagte das Fahrzeug mit Vorsatz von der Straße drängen wollte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.