Informationen zum Abbrennen von Osterfeuern

(PM) Am Ostersonntag und Ostermontag, 31. März und 1. April, können wieder Osterfeuer stattfinden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgehalten.

So ist festgelegt, dass Osterfeuer in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen verboten sind. Tabu sind auch Feuer in Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche besteht eine Genehmigungspflicht. In der jeweiligen Genehmigung werden die einzuhaltenden Regeln als Auflagen formuliert. Wie bisher müssen die Osterfeuer einen öffentlichen Charakter haben, das heißt, sie müssen öffentlich zugänglich sein und werden durch die Verwaltung auch öffentlich, zum Beispiel über Presse und Internet, angekündigt.

Als maximale Grundfläche sind 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche des Feuers einzuhalten. Grundsätzlich sollten 15 Meter Abstand auch zu Einzelbäumen vorliegen.

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich bestehender Funkenfluggefahr erteilt die Stadt Genehmigungen unter der Bedingung, dass ab Windstärke 7 (ab 50 km/h) oder bei Vorliegen der Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 ein allgemeines Abbrennverbot von Osterfeuern im Stadtgebiet Osnabrück gilt. Informationen hierzu erteilt auf Anfrage vor Ostern die Regionalleitstelle für die Feuerwehr unter der Telefonnummer 0541 500300.

Anträge können in diesem Jahr spätestens bis zum 15. März vorzugsweise über das Serviceportal unter service.osnabrueck.de gestellt werden. Auch per E-Mail oder schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz können Genehmigungen beantragt werden. Ansprechpartner ist Heiko Brosig, der unter der Telefonnummer 0541 3232434 oder per E-Mail an brosig@osnabrueck.de erreichbar ist. Bei erstmaliger Antragstellung ist die kostenpflichtige Abnahme der vorgesehenen Fläche durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz erforderlich.

Die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten sind unter www.osnabrueck.de/osterfeuer zu finden. In der interaktiven Karte lässt sich feststellen, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt genehmigt werden kann.