Verbotener Tiertransport darf doch nach Marokko

(Nat) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Rindertransport nach Marokko erlaubt, obwohl das Landesagrarministerium und der Landkreis Emsland den Transport verboten hatten. Es geht um 105 trächtige Rinder, die nächste Woche nach Marokko in eine Molkerei transportiert werden sollen. Das Agrarministerium geht davon aus, dass die Tiere dort früher oder später ohne Betäubung geschlachtet werden. Für das Gericht reicht es nicht aus, dass die Behörden nur pauschal auf eine mögliche Tierquälerei verweisen. Für ein Transportverbot brauche es konkrete Anhaltspunkte. Seit Jahren sind Rindertransporte in Nicht-EU-Länder aus Tierschutzgründen umstritten.

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