Prozess um Kündigung nach Beleidigung in WhatsApp-Gruppe

(Nat) Ein Streitfall aus Niedersachsen um beleidigende Chatnachrichten geht heute vor das Bundesarbeitsgericht. Wie die dpa mitteilt, hatten Kollegen in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe Beleidigungen über ihren Chef ausgetauscht. Teile des Chats waren öffentlich geworden. Der Arbeitgeber hatte mit fristlosen Kündigungen reagiert. Laut Arbeitsrecht sind Beleidigungen ein möglicher Grund für fristlose Kündigungen von Arbeitnehmern. Bei dem Prozess geht es damit um die Frage, ob eine Chat-Gruppe unter Kollegen ein geschützter Raum ist, in dem sie Beschimpfungen von Chefs ohne arbeitsrechtliche Folgen austauschen können.

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