Betrunken E-Scooter gefahren: Gericht bestätigt Fahrverbot – Fahrerlaubnis dagegen bleibt

(SW/dpa) Weil er betrunken mit einem E-Scooter erwischt worden ist, muss ein Mann fünf Monate auf seinen Führerschein verzichten und eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Osnabrück bestätigte am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung eine gleichlautende Entscheidung des Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil der ersten Instanz als zu milde angesehen und nicht nur ein vorübergehendes Fahrverbot gefordert, sondern den Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem Fall hätte der Mann nach Ablauf einer Frist seinen Führerschein neu beantragen müssen. (Az.: 5 NBs 59/23)

Der heute 34 Jahre alte Mann war im Oktober 2022 nach dem Besuch eines Fußballspiels mit einem Bekannten auf einem E-Scooter vom Stadion weggefahren. Dabei hatte er einen Blutalkoholwert von 1,44 Promille. Nachdem sein Bekannter gestürzt war, alarmierte der Angeklagte den Rettungswagen. Noch am Unfallort wurde sein Führerschein sichergestellt.

Zwar könne nach Ansicht des Bundesgerichtshofes die Fahrerlaubnis beim Fahren mit absoluter Fahruntüchtigkeit entzogen werden. Es könne aber auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Der Angeklagte habe nicht nur an einem verkehrspädagogischen Seminar teilgenommen, sondern durch eine Untersuchung einer Haarprobe von April und Juli auch medizinisch nachgewiesen, dass er keinen Alkohol mehr trinke, sagte der Gerichtssprecher. Damit habe der Angeklagte aus Sicht der Kammer gezeigt, dass er seine Tat wirklich bereue.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft habe zuvor beantragt, die Berufung als unbegründet zurückzuweisen, sagte der Gerichtssprecher. Sie habe das wie der Vorsitzende Richter mit der Absolvierung des Seminars und den negativen Haarproben begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.