Betrunken hinterm Lenker – Führerschein weg?

(LN) Das Landgericht Osnabrück entscheidet heute darüber, ob ein Mann den Führerschein verliert, weil er betrunken mit einem E-Scooter unterwegs war.  1,44 Promille hatte der Angeklagte im letzten Oktober, als er nach einem VfL-Spiel mit dem E-Scooter in der Stadt Osnabrück unterwegs war. Es kam zum Sturz, er rief selbst einen Rettungswagen und im gleichen Zug konnte er dann auch gleich seinen Führerschein abgeben. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Demnach gilt man bei diesem Promillewert auch mit einem E-Scooter als fahruntüchtig. Umstritten ist laut einer Mitteilung des Landgerichtes aber auch nach diesem Urteil noch, ob daraus eine Entziehung der Fahrerlaubnis folgen muss. Das Amtsgericht Osnabrück hat in einem ersten Verfahren darauf verzichtet. Das Gericht war der Ansicht, dass sich der Angeklagte nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sieht das anders. Die fordert den Entzug der Fahrerlaubnis und hat daher gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Heute muss daher das Landgericht darüber entscheiden, ob die ursprüngliche Strafe angemessen war.

 

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