Oberlandesgericht erkennt Wohnrecht von Osnabrückerin an

(LT) Das Oberlandesgericht Oldenburg musste über eine Immobilie in Osnabrück entscheiden und hat das Wohnrecht einer Frau gestärkt. Die Frau hatte nach dem Tod ihres Mannes zusammen mit ihren Töchtern ein Haus geerbt. Laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts sollte ihr Enkel das Haus kaufen, während sie selbst aber noch wohnen bleiben dürfte. Diese Einigung wurde aber nicht im Grundbuch eingetragen. Rund eineinhalb Jahre nach dem Verkauf an den Enkel hat der das Haus zum doppelten Preis weiterverkauft und seiner Oma gekündigt. Die klagte daraufhin und bekam vom Landgericht Osnabrück recht. Auch das Oberlandesgericht hat jetzt festgestellt, dass der Dame ein Wohnrecht zustand und hat damit die Berufung des Enkels abgelehnt. Ein Kündigungsrecht habe er nicht nachweisen können. Das Wohnrecht kann die Seniorin zwar nicht gegenüber den neuen Eigentümern geltend machen, dafür stehen ihr jetzt Schadensersatzansprüche gegen ihren Enkel zu.

 

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