Wer muss nach Unfall in der Region Osnabrück haften? Oberlandesgericht entscheidet

(LT) Das Oberlandesgericht Oldenburg ist in einem Berufungsverfahren zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Landgericht Osnabrück. Dabei ging es um ein Ereignis bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück. Eine Frau hatte ihren etwa zweieinhalbjährigen Sohn in den Kindersitz auf den Beifahrersitz gesetzt, aber zunächst nicht angeschnallt. Während sie noch einmal ins Haus gegangen ist, krabbelte der Junge vom Sitz, griff sich den Schlüssel vom Armaturenbrett und startete den Wagen. Laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichtes machte das Auto in der Folge einen Satz nach vorn, dabei wurde die Großmutter des Kindes verletzt.

Geklagt hatte dann aber die Krankenkasse der Verletzten. Die argumentierte, die Mutter hätte ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Landgericht hatte der Krankenkasse nicht Recht gegeben, weil eine außergewöhnliche Kausalkette vorliege, mit der die Mutter nicht rechnen musste. Das Gericht folgte damit den Argumenten der Mutter. Die erklärte, sie sei nur wenige Minuten weg gewesen und hätte die Fahrzeugtüren weit offen gelassen. Das Oberlandesgericht dagegen gab jetzt der Krankenkasse recht. Die Mutter muss demnach haften, weil sie aufsichtspflichtig war. Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht und die Mutter hätte eine gefährliche Situation geschaffen, indem sie das Kind nicht angeschnallt und den Schlüssel im Auto gelassen hatte. Alternativ hätte sie jemanden mit der Aufsicht beauftragen müssen.

 

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