Amtsgericht Osnabrück erlässt Haftbefehle nach Geldautomatensprengung

(AA)Nach einer Geldautomatensprengung in Oldenburg hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück gegen acht Beschuldigte Untersuchungshaftbefehle erlassen. Die 20 bis 32 Jahre alten Männer werden in Gefängnisse gebracht, teilte die Polizei mit. Die Behörde hält die Männer für dringend tatverdächtig, in der Nacht zu Freitag einen Geldautomaten in einem Verbrauchermarkt gesprengt zu haben. Die Polizei verfolgte nach der Sprengung zeitweise einen Fluchtwagen, der später mit einem Reifenschaden aufgefunden wurde. In zwei weiteren Autos stieß die Polizei später bei einer Kontrolle auf die tatverdächtigen Männer.

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