Spielhallenbetreiber erzielen vor Gericht Erfolg

(AA)Mehrere Spielhallenbetreiber haben sich vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erfolgreich gegen neue Auflagen durch das Niedersächsische Spielhallengesetz gewehrt. Sie dürfen weiterhin 18- bis 20-Jährigen den Eintritt gewähren – solange wie ihre alte Konzession gültig ist, sagte eine Gerichtssprecherin. Dasselbe gelte für die neue Pflicht einer Aufsichtsperson in jeder Stätte. Erst nach Ende der Laufzeit der alten Genehmigung würde diese gelten. Das Spielhallengesetz sieht vor, dass Gäste in allen Spielhallen im Niedersachsen ab 1. April erst ab 21 Jahren Zutritt haben. Vorgegeben wird auch, dass mindestens eine Aufsichtsperson pro Spielhalle anwesend sein muss. Dagegen waren mehrere Spielhallenbetreiber mit Eilanträgen vorgegangen. Ihrer Ansicht nach sind ihre sogenannten Alt-Erlaubnisse ausgenommen von den neuen Regelungen. Dem folgte das Gericht.

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