Ausschuss befasst sich mit Kriterien für Vergabe städtischer Baugrundstücke

(PM)Mit der Vergaberichtlinie für städtische Wohnbaugrundstücke möchte die Stadt Osnabrück allgemeinverbindliche Kriterien festlegen, nach denen Grundstücke vergeben werden. Ziel ist es, zusätzliche Bauflächen für den Wohnungsbau zu entwickeln und ein vielfältiges, bezahlbares und bedarfsorientiertes Wohnungsangebot für eine sozial- und klimagerechte Bodennutzung zu schaffen. Mit der Richtlinie wird sich unter anderem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März, um 17 Uhr im Ratssitzungssaal befassen.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen zwei Vergabearten: der Direktvergabe und der Konzeptvergabe. Bei der Direktvergabe stehen soziale und gesellschaftsrelevante Kriterien der Haushalte im Vordergrund. Dabei werden die Grundstücke direkt an Bewerber vergeben. Wer ein Grundstück erwerben möchte, erhält Punkte, wenn er verschiedene Kriterien erfüllt. Wer die meisten Punkte vorweisen kann, bekommt den Zuschlag.

Die Kriterien sind dabei vielfältig. So gibt es beispielsweise mehr Punkte, je länger ein Bewerber bereits in der Stadt Osnabrück lebt. Zusätzlich gibt es Punkte, wenn jemand noch kein Immobilieneigentum hat, Kinder im Haushalt leben, eine Schwerbehinderung vorliegt oder der Arbeits- oder Studienplatz in Osnabrück liegt. Auch Haushalte, in denen mehr als zwei Generationen seit mindestens fünf Jahren zusammenleben, erhalten Punkte ebenso wie alle, die ein Haus planen, das die energetischen Mindeststandards übertrifft. Wird ein Grundstück für die Errichtung von Doppelhäusern oder kleinen Häusergruppen vergeben, können sich auch Baugruppen zusammentun und sich für eine Direktvergabe bewerben.

Nach der Bewerbungsphase finden dann zwei zeitgleich verlaufende Vergaben statt – eine an nachweislich Begünstigte für bezahlbaren Wohnraum und eine für alle sonstigen Bewerber. Dabei geht die Stadt folgendermaßen vor: Bewerber können verschiedene Grundstücke mit einer Priorität versehen. Wer nach den Kriterien die meisten Punkte vorweisen kann, bekommt das Grundstück, das er mit der höchsten Priorität versehen hat, wer die zweitmeisten Punkte hat, bekommt das noch verfügbare Grundstück, dem er die höchste Priorität zugeordnet hat und so weiter.

Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Das Verfahren ist für die Vermarktung von Grundstücken an Baugruppen, Architekten oder Bauträger geeignet. Die Stadt gibt dabei für ein Grundstück einen Mindestkaufpreis beziehungsweise Mindesterbbauzins vor. Gibt jemand ein höheres Angebot ab, wirkt sich das im Vergleich zum Konzept nur nachrangig aus. Einzelheiten werden in jedem Vergabeverfahren durch den Rat beschlossen.

Ziel ist es, eine städtebaulich hohe Qualität zu erreichen. Wer ein Konzept einreicht und den Zuschlag erhält, bei der Umsetzung jedoch vom Konzept abweicht, hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Grundstückskaufpreises beziehungsweise des zehnfachen jährlichen Erbbauzinses zu zahlen.

Kriterien für erfolgreiche Konzepte werden in den Kategorien Wohnraum-/Nutzungskonzept/Diversität, das städtebauliche Konzept mit Blick auf Architektur, Freiraumplanung, Klimaschutz, Energieversorgung und Mobilität sowie das Vermarktungskonzept dargestellt.

Eingegangene Bewerbungen prüft schließlich der städtische Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement und stellt sie einer beim Stadtbaurat gebildeten Bewertungskommission vor. Sie berücksichtigt bei der Entscheidung zu 60 Prozent das eingereichte Konzept und zu 40 Prozent den gebotenen Kaufpreis beziehungsweise Erbbauzins. Bei zuvor als Leuchtturmprojekte festgelegten Vorhaben beträgt das Verhältnis 70 zu 30 Prozent.

Symbolbild ©OS-Radio