Forstbetrieb muss Teil des Bentheimer Waldes aufforsten

(AA)Ein privater Forstbetrieb muss zeitnah einen Teil des Bentheimer Waldes wieder aufforsten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat damit dem Landkreis Grafschaft Bentheim Recht gegeben. Der Forstbetrieb, die Bentheimische Domänenkammer, hatte vor zwei Jahren beim Landkreis angegeben, an der B403 im Bentheimer Wald Gehölze zurückschneiden zu wollen. Den Angaben nach behinderten die Pflanzen den Straßenverkehr. Am Ende waren dann insgesamt 4.000 Quadratmeter Wald verschwunden. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass es offensichtlich sei, dass der private Forstbetrieb aus rein wirtschaftlichen Gründen die Waldfläche abgeholzt habe.

Symbolbild ©LKOS