Neues Arbeitsrecht im Bistum Osnabrück

(MO) Im Bistum Osnabrück gilt seit dem Jahresbeginn das geänderte Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Damit hat das Bistum einen Beschluss der deutschen Bischöfe vom November umgesetzt, heißt es in einer Mitteilung. Mit dem Beschluss gilt u.a., dass es nicht mehr von Interesse ist, wie Mitarbeitende privat leben. So könnten Menschen unverheiratet in einer Partnerschaft leben oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Sie können auch ein zweites Mal geheiratet haben. Ausnahmen gelten für Priester und Diakone.