Landtag beschließt neues Krankenhausgesetz

(AA)Der Niedersächsische Landtag hat ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen stimmten die Abgeordneten dafür, das Land zukünftig in acht Versorgungsregionen zu gliedern. So soll es eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung geben. Auch Krankenhäuser werden künftig kategorisiert. So soll es drei Versorgungsstufen geben: Grund- und Regelversorgung, Schwerpunkt-Krankenhäuser und Maximalversorger. Neu ist ebenso eine Krankenhausaufsicht durch das Gesundheitsministerium und Demenzbeauftragte.

Symbolbild © Landtag Niedersachsen