Osterfeuer in diesem Jahr wieder möglich

(SW) In den vergangenen wurden sie coronabedingt abgesagt, in diesem Jahr sind sie wieder erlaubt: Am Ostersonntag und Ostermontag (17. und 18. April) sind wieder Osterfeuer im Stadtgebiet möglich. Wie immer gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wichtigstes Prinzip ist, dass Osterfeuer in der Innenstadt und in bebauten Ortsteilen verboten sind. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche besteht eine Genehmigungspflicht. Anträge müssen bis zum 01. April beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz gestellt werden.