Urteil nach Mord an junger Frau im Klosterwald erwartet

(dpa)Im nunmehr dritten Prozess gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordes an einer jungen Frau zeichnet sich ein Ende ab. Für den kommenden Donnerstag (10. März) werde ein Urteil erwartet, teilte das Landgericht Osnabrück am Freitag mit. Der 54-Jährige habe «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs» und aus anderen niedrigen Beweggründen gemordet, warf ihm die Staatsanwältin in der Anklage vor.

Der Mann hatte im September 2015 Freigang aus dem Maßregelvollzug. Als er zurückkehrte, lag eine 23 Jahre alte Studentin getötet an einer abgelegenen Stelle des Waldes am Kloster Loccum. Sie wurde Tage später von ihrem Vater gefunden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich an.
Die Verteidigung kam den Angaben zufolge dagegen zu einer anderen Einschätzung: Sie beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Es sei nicht zweifelsfrei zu belegen, dass der 54-Jährige der Täter sei.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Angehörigen der Toten legten aber Revision ein, sie forderten eine Verurteilung wegen Mordes. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch dieses Urteil fochten Familie und Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof erfolgreich an. Dieser machte von der Möglichkeit Gebrauch, den Fall zur Neuverhandlung an ein anderes Gericht zu überweisen.

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