Verkürzung von Genesenenstatus: Eilverfahren erfolgreich

(AA) Ein Eilverfahren gegen die Verkürzung des Genesenenstatus ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich gewesen. Wie das Gericht bekanntgab, gab es dem Antrag eines Mannes auf einstweiligen Rechtsschutz statt, der gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) geklagt hatte. Der Mann, der im November positiv auf Covid-19 getestet wurde, hatte zunächst eine bis Mai 2022 befristete Genesenenbescheinigung ausgestellt bekommen. Nachdem das RKI die verkürzte Dauer des Genesenenstatus bekanntgegeben hatte, klagte der Mann auch per Eilantrag dagegen. Die Kammer stellte fest, dass der Betroffene weiterhin für sechs Monate als genesen gilt. Dies sei vor allem darin begründet, dass die Änderung vom Januar formell verfassungswidrig sei.

Symbolbild ©Pixabay/Arek Socha