Teilerfolg für Drittliga-Clubs: Gericht kippt Zuschauer-Obergrenze

(SW) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Fußballspielen gekippt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der drei Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück gegen die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen zumindest teilweise statt. In der Begründung des Urteils heisst es, dass die Begrenzung auf 500 Teilnehmer unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes unangemessen sei. Die Beschränkung stelle einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Antragsteller dar.

Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Das bedeutet: Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort. Dieses Urteil gilt nur bei Freiluft-Veranstaltungen, aber nicht nur für die drei Clubs, die gegen die Corona-Verordnung vor Gericht zogen.

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