Stadt genehmigt 23 öffentliche Osterfeuer

(SW) In Osnabrück hat die Stadt in diesem Jahr 23 öffentliche Osterfeuer genehmigt. Außerdem gibt es fünf weitere Veranstaltungen, die wegen der Nutzung von Kaminholz keine Genehmigung benötigen. Für die genehmigten Feuer gelten klare Vorgaben: Erlaubt sind ausschließlich Gehölz- und Strauchschnitt, die Fläche ist auf 25 Quadratmeter begrenzt. Außerdem müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden und das Material soll aus Tierschutzgründen kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden.

Wer wissen möchte, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet eine entsprechende Liste und einen Lageplan im Internet unter https://geo.osnabrueck.de/osterfeuer.

Die Polizei und Feuerwehr werden über die genehmigten Osterfeuer informiert. Wer verbotenerweise Osterfeuer abbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen.