Landkreis: Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab Sommer

(MO) Beim Landkreis Osnabrück geht es heute (5.2.) darum, wie die ganztätige Betreuung von Grundschulkindern im Kreis ab dem Sommer gesichert wird. Ab dem 1. August gibt es einen gesetzlichen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht darüber, wie das umgesetzt und finanziert werden soll. Der Landkreis ist zuständig für die Umsetzung, organsiert werden muss die von den Städten und Gemeinden. Die entstehenden Kosten wollen sich Landkreis und Kommunen je zur Hälfte teilen. Endgültig entschieden wird über das Thema bei der nächsten Sitzung des Kreistags am 9.März.