Schlappe für Stadt Osnabrück: Verdachtskündigungen vor Gericht unwirksam
(SW) In der Osnabrücker Korruptionsaffäre hat die Stadt vor dem Arbeitsgericht eine deutliche Niederlage erlitten. Ein 65-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des städtischen Gebäudemanagements hat laut eines Berichts der Neuen Osnabrücker Zeitung seine Klage gegen zwei fristlose Kündigungen gewonnen.
Die Stadt hatte ihn im April 2025 entlassen – einmal wegen eines laufenden Korruptionsermittlungsverfahrens, später zusätzlich wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs. Doch das Gericht sah beide Kündigungen als nicht ausreichend begründet an. Die Verdachtsmomente seien zu vage, hieß es. Die Einleitung eines Strafverfahrens reiche für eine Verdachtskündigung nicht aus, und auch die Argumente zum angeblichen Arbeitszeitbetrug seien nicht stichhaltig. Der Mann hatte eingeräumt, Dienstwege teilweise verlängert zu haben – nach eigener Aussage wegen Baustellen und Zeitersparnis. Für eine fristlose Entlassung sei das aber zu wenig, so das Gericht.
Neue Erkenntnisse zur eigentlichen Korruptionsaffäre gab es in der Verhandlung nicht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ein gutes Dutzend Verdächtige dauern an; bislang gibt es keinen neuen Stand.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann Berufung einlegen. Das Arbeitsverhältnis gilt formal wieder als bestehend – der Mann ist jedoch inzwischen in Rente.
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