Lachgasverbot gilt seit Jahreswechsel in Osnabrück

(LR) In Osnabrück gilt seit gestern ein Verbot für den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige. Der Stadtrat hatte dies bereits Anfang Dezember beschlossen. Das Verbot soll vor den gesundheitlichen Gefahren schützen, die der Konsum der Partydroge verursacht. Außerdem ist nun die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verboten, um den Missbrauch durch Volljährige zu verhindern. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

© Stadt Osnabrück-Nina Hoss