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Lachgasverbot tritt in Osnabrück am 01. Januar in Kraft

(SW) Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Osnabrück ein Verbot für den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige. Der Stadtrat hatte die Verordnung bereits am 3. Dezember beschlossen. Das Verbot soll vor den gesundheitlichen Gefahren schützen, die der Konsum der Partydroge mit sich bringt, darunter Bewusstlosigkeit, Hirnschäden und Nervenschäden. Auch die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige wird untersagt, um Missbrauch durch Volljährige zu verhindern. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.