Aufatmen in Bissendorf/ Frust in Hilter: Aktueller Stand zur 380-kV-Leitung

(PM/ SW) Laut einer Mitteilung der Gemeinde Bissendorf wird es dort keine 380-kV-Leitung zwischen Wehrendorf und Gütersloh geben. Laut mittlerweile vorliegendem Planfeststellungsbeschluss soll es stattdessen auf dem betreffenden Abschnitt von Georgsmarienhütte bis zum Umspannwerk in Osnabrück-Lüstringen eine 100%ige Teilerdverkabelung geben. Anders sieht es auf dem Gebiet Richtung Hilter aus. Auf dem Teilstück (weniger als 1500m) in Kronsundern ist eine Freileitung vorgesehen. Sie gehört zu einer längeren Freileitung, die von der Landesgrenze am Punkt Königsholz über Gebiete der Stadt Melle und der Gemeinde Borgloh zur Kabelübergabestation (KÜS) Steingraben in Georgsmarienhütte führt. Von dort aus wird die 380-kV-Leitung als Erdkabel über das Bissendorfer Gemeindegebiet nach Osnabrück geführt.

„Dies entspricht in vollem Umfang den intensiven Bemühungen und langjährig vorgetragenen Forderungen der örtlichen Bürgerinitiative „Keine 380-kV-Freileitung am Teuto“ sowie der Gemeinde Bissendorf, die im engen administrativen Schulterschluss damit ein großes Etappenziel verbrieft bekommen“, sagt Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter. „Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird dem Wunsch der Bevölkerung sowie der Gemeindepolitik in vollem Umfange Rechnung getragen. Persönlich freue ich mich sehr darüber, dass uns über diese lange Wegstrecke nie die Luft ausgegangen ist und wir nach einem gemeinsamen professionellen Kraftakt am Ende erfolgreich sein konnten. Mit Blick auf die betroffenen Nachbarkommunen bedauere ich sehr, dass dort der Planfeststellungsbeschluss keine Teilerdverkabelung vorsieht“, so Halfter weiter.

Für den Abschnitt 4 von Lüstringen nach Gütersloh, der unter anderem im Ortsteil Schledehausen ebenfalls über das Gemeindegebiet Bissendorf führen soll, liegt bisher noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Da die öffentliche Auslegung der Pläne Ende April 2024 abgeschlossen war, ist auch in diesem Fall in Kürze mit einem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.