Arbeitsgericht Osnabrück begrüßt neue ehrenamtliche Richter
(PM) Zu Beginn der neuen 5-jährigen Wahlperiode sind rund 45 neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Einladung des Arbeitsgerichts Osnabrück zu einer informativen Einführungsveranstaltung gefolgt. Die erstmalig für das Ehrenamt bestellten Arbeitsrichter aus Kreisen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft sind durch den Direktor des Arbeitsgerichts Hageböke und seinem Stellvertreter Schrader als Pressesprecher des Gerichts in die Abläufe und Verfahrensweisen ihrer ehrenamtlichen Richtertätigkeit eingeführt worden.
Die Mitwirkung an arbeitsgerichtlichen Prozessen soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz stärken. Durch das Einbringen der fachspezifischen Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen der Arbeitswelt sind die ehrenamtlichen Richter für eine lebensnahe Rechtsprechung zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Arbeitsgerichte geworden. Zur Erleichterung des Einstiegs in das verantwortungsvolle Ehrenamt sind die neuen bestellten Richter in der Informationsveranstaltung nicht nur mit den Besonderheiten der voll digitalisierten Aktenwelt in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit vertraut gemacht worden. Auch Fragen der Vereidigung der neuen Richter, unter welchen Voraussetzungen eine Befangenheit vorliegen kann, ihre Stellung im Verhältnis zu den Berufsrichtern als Kollegialorgan und ähnliche Fragen sind in gleicher Weise angesprochen worden, wie die Frage der Freistellung für die ehrenamtliche Tätigkeit nebst Fragen betreffend Verdienstausfall und Kostenerstattung.
Insgesamt sind durch das niedersächsische Justizministerium aktuell 155 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestellt, die zusammen mit den Berufsrichtern des Gerichts in den Kammerverhandlungen zur gemeinsamen Entscheidung über zu treffende Urteile bestellt worden sind. Bei ca. 2900 arbeitsgerichtlichen Verfahren pro Kalenderjahr werden die ehrenamtlichen Richter des Arbeitsgerichts Osnabrück paritätisch jeweils aus beiden Kreisen der Arbeitswelt zu ca. 4 bis 5 Kammerverhandlungen pro Jahr herangezogen und entscheiden gleichberechtigt zusammen mit den Vorsitzenden Berufsrichtern über die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Bezirk des Arbeitsgerichts Osnabrück.