Sperrzone wegen Geflügelpest

(Nat) Der Landkreis Osnabrück hat für Geflügelbestände in Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter und Dissen ein Stallpflicht angeordnet. Die Orte liegen im Zehn-Kilometer-Radius um einen Geflügelbestand in Versmold, in dem die Geflügelpest ausgebrochen war, heißt es aus dem Landkreis Osnabrück. Der Landkreis hat für die Überwachungszone Maßnahmen angeordnet, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Sowohl Hobby- als auch Nutzgeflügel muss ab heute im Stall bleiben. Krankheits- und Todesfälle müssen Besitzer dem Tierarzt melden.

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