Landkreis übernimmt Zuständigkeit im Waffenrecht

(Nat) Ab heute ist der Landkreis Osnabrück für alle Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in den Gemeinden Artland, Bersenbrück und Bramsche zuständig. Das Niedersächsische Innenministerium hatte verordnet, dass künftig nicht mehr die Kommunen selbst, sondern die Landkreise für alle Anliegen auf dem Gebiet des Waffenrechts zuständig sein sollen. Melle, Georgsmarienhütte und Wallenhorst haben schon im Oktober ihre Zuständigkeit an die Waffenbehörde des Landkreises abgegeben. Alle Kommunen gleichzeitig zu übernehmen, wäre organisatorisch und technisch zu aufwendig gewesen wäre, so der Landkreis.

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