Böswilliges Alarmieren von Rettungskräften führt zu Verurteilungen

(AM) Im Jahr 2022 führten bösartige Alarmierungen von Feuerwehr und Polizei zu 36 Verurteilungen in Niedersachsen, was 19 weniger waren als im Vorjahr. Das Justizministerium in Hannover erklärte, dass Personen, die vorsätzlich Notrufe missbrauchen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße bestraft werden können. Solche Anrufe seien eine Störung der Arbeit in den Leitstellen, da sie eine Notrufleitung blockieren, hieß es weiter in einer Meldung der dpa.