Verhandlung wegen Geldautomatensprengung
(MO/PM) In Osnabrück wird am Landgericht ab August eine Geldautomatensprengung verhandelt. Angeklagt sind drei Männer aus den Niederlanden, die in Wietzendorf in der Lüneburger Heide im Januar en einen Geldautomaten einer Bank gesprengt haben. Dabei hätten die Männer kein Geld erbeutet, es sei aber ein Schaden von etwa 60.000 Euro am Automaten und am Gebäude entstanden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück, bei der die Zentralstelle zur Bekämpfung von Automatensprengungen ist, hat gegen die drei Männer Anklage erhoben. Weil sie bei ihrer Flucht Richtung Niederlande im Emsland gefasst wurden, ist das Landgericht Osnabrück für die Verhandlung zuständig. Die Anklage lautet im Wesentlichen auf Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Verkehrsunfallflucht. Die Verhandlung soll am 1. August beginnen.