Sozialgericht: Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach Coronainfektion

(LT) Laut einem Urteil des Sozialgerichtes Osnabrück hat eine Witwe keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft. Ihr Mann hatte sich im Februar 2021 mit dem Coronavirus infiziert und war in der Folge an der Krankheit verstorben. Die Frau hatte jetzt geklagt, weil sie davon ausgegangen war, dass sich ihr Mann bei der Arbeit auf einer Baustelle infiziert hatte. Demnach wäre die Infektion ein Arbeitsunfall gewesen. Diese Deutung hat das Gericht jetzt aber abgelehnt. Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der Mann sich im Arbeitsumfeld infiziert hatte. Dieser Beweis müsste aber laut den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Klägerin erbracht werden. Da weder im Hotel noch auf der Baustelle selbst weitere Infektionen bekannt geworden sind, liege dieser nicht vor. Das die Baustelle in einem Hochrisikogebiet lag, würde nicht ausreichen.

 

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