In Belm gilt die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

(AA)Seit Ende März gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Belm die Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Die Gemeinde hat nach eigenen Angaben dazu die „Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Belm“ erlassen. Demnach müssen Katzenhalter, die ihre Katzen außerhalb der Wohnung freilaufen lassen, die Tiere von einem Tierarzt kastrieren und mit Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen lassen. Außerdem muss jede Katze in einer der Registrierungsdatenbanken eingetragen werden. Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt für alle freilaufenden Katzen, die den 5. Lebensmonats vollendet haben. Als Katzenhalter im Sinne der Verordnung gilt übrigens auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

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