Georgsmarienhütte droht ein Zwangsgeld

(AA)Der Stadt Georgsmarienhütte droht ein Zwangsgeld in Höhe von 7.500 Euro, weil sie eine Anordnung des Verwaltungsgerichts Osnabrück noch nicht umgesetzt hat. Das gab das Gericht bekannt. Ausgangspunkt ist ein Auswahlverfahren für einen Leitungsposten bei der Stadt Georgsmarienhütte. Die Stadt stoppte das Auswahlverfahren für den Posten, weil die aussichtsreiche Kandidatin in die Kritik geraten war. Das Verwaltungsgericht entschied aber im Dezember 2021, dass das Auswahlverfahren fortgesetzt werden muss. Das Auswahlverfahren ist laut Gericht bis heute nicht fortgesetzt worden. Daher setzte das Gericht das Zwangsgeld an.

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