Bistum schreibt Ombudsstelle im Schutzprozess aus

(PM)Das Bistum Osnabrück hat die Stelle einer unabhängigen Ombudsperson für Betroffene sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs ausgeschrieben. Mit der neuen Stelle ist beabsichtigt, die Rechte der Betroffenen weiter zu stärken, sowie schnell und flexibel auf ihre Bedürfnisse zu reagieren. Die Ombudsperson hat das Recht auf umfassenden Zugang zu den notwendigen Informationen und kann an allen Sitzungen im Schutzprozess teilnehmen. Der Umfang der ausgeschriebenen Stelle beträgt 50 Prozent. Bewerbungsfrist ist der 15. April.

 

Die Ombudsperson kann auf Wunsch von Betroffenen juristische, therapeutische, beratende und geistliche Hilfe vermitteln, sowie Unterstützung bei Antragsstellungen und anderen Formalien leisten. Darüber hinaus wirkt sie im Team der unabhängigen Ansprechpersonen mit, die für den Erstkontakt von Betroffenen mit dem Bistum zuständig sind und soll „eine gleichbleibende und hohe Qualität in der Betroffenenarbeit auch in der Zusammenarbeit mit anderen Gruppen des Schutzprozesses“ sichern, so der Anzeigentext. In den Aufgabenbereich fällt außerdem die Verwaltung des Fonds zur Finanzierung von Akuthilfen des Bistums für Betroffene.

 

Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Person besetzt werden, die Erfahrungen in der Arbeit mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt und/oder geistlichen Missbrauch mitbringt und durchsetzungsstark ist.

 

Die Einführung der Stelle der Ombudsperson ist eine der Maßnahmen, die Bischof Franz-Josef Bode nach Vorlage des Zwischenberichts der Universität Osnabrück zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück angekündigt hatte.

Symbolbild ©Bistum Osnabrück/hermann Haarmann