Urteil im Klosterwald-Mord rechtskräftig

(dpa/SW) Die Verurteilung eines Mannes wegen des Mordes an einer 23 Jahre alten Frau im Klosterwald von Rehburg-Loccum im Jahr 2015 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Osnabrück die Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Osnabrück hatte den damals 54 Jahre alten Mann im März vergangenen Jahres verurteilt. Der Mann hatte daraufhin Revision eingelegt.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück war das dritte in dem Kriminalfall. Zuvor hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof gekippt. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch dieses Urteil fochten die Familie des Opfers und die Staatsanwaltschaft erfolgreich beim Bundesgerichtshof an. Daraufhin wurde der Fall dem LandgerichtOsnabrück zugewiesen.